Dialog

Das Coronavirus und das deutsche Vertragsrecht

Auch für Juristen ist die Corona-Pandemie eine neuartige Herausforderung. Was den Umgang damit betrifft, so fahren alle "auf Sicht". Entscheidungen müssen von Woche zu Woche getroffen und nachjustiert werden.

 

Bei der Corona-Pandemie dürfte laut Aussage des Rechtsanwalts von Eventilator sowie nach überwiegender Meinung der Rechtsliteratur und der Rechtsprechung von "höherer Gewalt" auszugehen sein. Die Rechtsprechung definiert diese als "ein Ereignis, welches keiner Sphäre einer der Vertragsparteien zuzuordnen ist, sondern von außen auf die Lebensverhältnisse der Allgemeinheit oder einer unbestimmten Vielzahl von Personen einwirkt und objektiv unabwendbar sowie unvorhersehbar ist".

 

Allerdings handelt es nicht bei jeder Auswirkung der Pandemie um "höhere Gewalt". Kann der im Veranstaltungsvertrag fixierte Veranstaltungstermin aufgrund einstweiliger behördlicher Anordnung oder aufgrund von Maßnahmen zum Schutz von Personen, wie sie durch Gesetze zwingend vorgeschrieben sind (wie z.B. Gesetze zur Arbeitssicherheit) nicht durchgeführt werden, berührt ein solcher Umstand nicht sogleich die Wirksamkeit des Vertrages. So können die Parteien z.B. einen Ersatztermin zu Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen finden.

 

Nur wenn die Erbringung oder Bereitstellung der Leistungen nicht mehr möglich, nicht mehr wirtschaftlich oder nicht mehr zumutbar ist - beispielsweise durch nicht vorhersehbare, aber notwendige zusätzliche existenzbedrohende Maßnahmen einer der Parteien -, kann diese Partei eventuell vom Vertrag zurücktreten. Dies setzt voraus, dass die Auswirkungen vorgenannter Umstände durch die betroffene Partei nicht mit geeigneten, angemessenen und üblichen Mitteln abgemildert werden können.

 

Im deutschen Recht gilt der sehr starke Grundsatz "pacta sunt servanda" (Vereinbarungen sind bindend). Die Folge dieses Rechtsgrundsatzes ist, dass die Parteien einiges auf sich nehmen müssen, bevor sie sich von einem Vertrag lösen können. Um das zu verhindern und die wirtschaftlich erfolgreiche Zusammenarbeit nach der Zeit der Pandemie nicht mit Streitigkeiten zu "infizieren", sollten die Vertragsparteien frühzeitig ihre Verträge an die jeweiligen Umstände anpassen.

 

Dies kann und sollte im Kontext der Corona-Pandemie auch im Sinne der Solidarität und Gleichberechtigung beider Vertragsparteien verstanden werden.

 

Berlin, April 2020

Zurück

26.04.2024 27.04.2024 02.05.2024 15.05.2024 17.05.2024 29.05.2024
...zur Übersicht Termine